Wir veräussern im Auftrag der Gemeinde Möhlin:
A) Verkauf von 9 Baulandparzellen erschlossen
B) Abgabe von 11 Baulandparzellen erschlossen im Baurecht
Die Kernwerte der Baulandparzellen lauten wie folgt:
total 20 neue Parzellen zum Kauf und Abgabe im Baurecht
Grösse der Baulandparzellen: 438 m2-621 m2
komplett neu erschlossene Zufahrt und Leitungen
Wohnzone W1 (Vollgeschosse:1, Ausnutzungsziffer: 0.4, Grenzabstand: 4.0 m)
die Wohnzone W1 dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen
für Neubauten sind bei Einzelbauweise in der W1 Zone 1 Vollgeschoss zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.
komplett neu erschlossene Zufahrt und Parzellen
Veräusserung der Parzellen nur an Privatpersonen
Gemeinde bewilligt kein Näher- oder Grenzbaurecht der Baurechtsparzellen und noch nicht verkauften Parzellen (ausser Parzellen Nr. 4132, 4133, 4144, 4145 für Klein-oder Anbauten)
Noch 12 von 20 Parzellen zu erwerben.
4 Parzellen zum Kauf.
8 Parzellen im Baurecht.
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