Letztes Bauland kaufen / Erwerb im Baurecht

Wir veräussern im Auftrag der Gemeinde Möhlin:

A) Verkauf von 9 Baulandparzellen erschlossen
B) Abgabe von 11 Baulandparzellen erschlossen im Baurecht

Alle Parzellen sind reserviert, verkauft oder vergeben!

Bitte beachten Sie , dass die Parzellen erst dann nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn Sie als VERKAUFT oder VERGEBEN deklariert sind.

Die Kernwerte der Baulandparzellen lauten wie folgt:

  • attraktive Zinsen (1.25%)
  • Grösse der Baulandparzellen: 438 m2-621 m2
  • komplett neu erschlossene Zufahrt und Leitungen
  • Wohnzone W1 (Vollgeschosse:1, Ausnutzungsziffer: 0.4, Grenzabstand: 4.0 m)
  • die Wohnzone W1 dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen
  • für Neubauten sind bei Einzelbauweise in der W1 Zone 1 Vollgeschoss zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.
  • komplett neu erschlossene Zufahrt und Parzellen
  • Veräusserung der Parzellen nur an Privatpersonen
  • Gemeinde bewilligt kein Näher- oder Grenzbaurecht der Baurechtsparzellen und noch nicht verkauften Parzellen (ausser Parzellen Nr. 4132, 4133, 4144, 4145 für Klein-oder Anbauten)

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