Wir veräussern im Auftrag der Gemeinde Möhlin:
A) Verkauf von 9 Baulandparzellen erschlossen
B) Abgabe von 11 Baulandparzellen erschlossen im Baurecht
Alle Parzellen sind reserviert, verkauft oder vergeben!
Bitte beachten Sie , dass die Parzellen erst dann nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn Sie als VERKAUFT oder VERGEBEN deklariert sind.

Die Kernwerte der Baulandparzellen lauten wie folgt:
- attraktive Zinsen (1.25%)
- Grösse der Baulandparzellen: 438 m2-621 m2
- komplett neu erschlossene Zufahrt und Leitungen
- Wohnzone W1 (Vollgeschosse:1, Ausnutzungsziffer: 0.4, Grenzabstand: 4.0 m)
- die Wohnzone W1 dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen
- für Neubauten sind bei Einzelbauweise in der W1 Zone 1 Vollgeschoss zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.
- komplett neu erschlossene Zufahrt und Parzellen
- Veräusserung der Parzellen nur an Privatpersonen
- Gemeinde bewilligt kein Näher- oder Grenzbaurecht der Baurechtsparzellen und noch nicht verkauften Parzellen (ausser Parzellen Nr. 4132, 4133, 4144, 4145 für Klein-oder Anbauten)






