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🏠 Vorkaufsrecht bei Schweizer Immobilien: Das müssen Sie wissen!

🏠 Vorkaufsrecht bei Schweizer Immobilien: Das müssen Sie wissen!

Möchten Sie sich eine Traumimmobilie sichern, bevor sie auf den freien Markt kommt? Ein Vorkaufsrecht ist ein starkes Instrument – doch das Schweizer Recht stellt klare Bedingungen.

Hier sind die 3 wichtigsten Fakten:

📌 1. Formvorschriften beachten (OR 216)

• Unlimitiertes Vorkaufsrecht: Der Preis richtet sich nach dem Angebot eines Dritten. Hier reicht eine einfache schriftliche Vereinbarung.
• Limitiertes Vorkaufsrecht: Wird der Kaufpreis im Voraus fix vereinbart, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend!

📌 2. Der Eintrag im Grundbuch ist entscheidend

Ein reiner Vertrag bindet nur die Vertragspartner. Damit Ihr Vorkaufsrecht auch beim Verkauf an Dritte rechtlich durchgesetzt werden kann, muss es im Grundbuch vorgemerkt werden (maximal für 25 Jahre).

📌 3. Die 3-Monats-Frist

Wird die Immobilie verkauft, muss der Eigentümer Sie informieren. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie exakt 3 Monate Zeit, um Ihr Vorkaufsrecht schriftlich auszuüben.

💡 Fazit: Ein Vorkaufsrecht bietet hervorragende Chancen, erfordert aber eine präzise Ausarbeitung, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Sie planen den Kauf, Verkauf oder die vertragliche Absicherung einer Immobilie in der Schweiz?

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